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Markus Hissenkaemper
Dipl.-Betriebswirt
Petersberg 2
D 33803 Steinhagen
Tel: 49(0)5201- 65 69 855
info@cera-it.com

Cera-It


AGB's


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CERA IT Foto- und Motivfliesen, Markus Hissenkämper,
Petersberg 2, 33803 Steinhagen


1. Allgemeines

Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

2. Vertragschluss

1. Unsere Angebote, Lieferzeiten und Preise sind unverbindlich und stehen unter dem
Vorbehalt entsprechender Lagerbestände bzw. rechtzeitiger Belieferung durch unsere Zulieferer.
Zur Auftragsannahme sind wir nicht verpflichtet. Der Kaufvertrag kommt erst mit dem Zusenden
der Auftragsbestätigung zustande. Für die angebotene Ware behalten wir uns einen
Zwischenverkauf vor. Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns
erst mit schriftlicher Bestätigung.

2. Bei Widersprüchen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung geht unsere Erklärung vor,
sofern die Abweichung nicht als neues Vertragsangebot zu bewerten ist.

3. Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung
offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck-, Rechenfehler oder andere falsche Angaben enthält,
die die Eigenschaften, die Lieferzeit oder den Preis des Produktes betreffen.


3. Preise und Versandkosten

1. Die Preise sind in EUR inkl. der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.

2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweiligen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

3. Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager, exkl. Lieferung.

4. Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten trägt der Käufer und werden zusätzlich berechnet.
Wir entscheiden über die Art und Weise der Versendung.
Die versendete Ware wird grundsätzlich versichert.

5. Bei Lieferungen in ein Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist,
ermäßigt sicht der Preis um die deutsche Mehrwertsteuer.
Der Käufer hat in diesem Fall jedoch die bei Einfuhr entstehenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer
unmittelbar zu tragen. Er stellt uns diesbezüglich von jeder Inanspruchnahme frei.


4. Lieferung, Lieferfristen und Höhere Gewalt

1. Im Allgemeinen verladen wir alle Produkte selbst.

2. Die Lieferung erfolgt erst, wenn die Ware bei uns eingegangen ist und bei Vorkasse der
Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Nachnahme wird sofort nach Wareneingang versendet.

3. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der völligen Klarstellung des betreffenden Auftrages
und bedürfen der Schriftform. Die Einhaltung einer Lieferfrist hat in jedem Fall einer
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten zur Voraussetzung.
Werden unsere unverbindlichen Lieferfristen tatsächlich wesentlich überschritten,
werden wir den Käufer unverzüglich informieren.

4. Die Lieferfrist verlängert sich, ohne dass wir darauf gesondert hinweisen,
wenn und soweit der Käufer die Zahlungsart „Vorkasse“ gewählt hat,
aber keine Zahlung leistet.

5. Im Falle höherer Gewalt (z.B.: öffentliche Unruhen) und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
behördliche Maßnahmen etc. - auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten - verlängert sich
die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung unmöglich
oder unzumutbar, so sind wir als auch der Käufer berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten.

6. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Vorraussetzung
einer mit einem schweren Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Unser Speditionspartner liefert die Aufträge
in der Regel per LKW mit Hebebühne aus. Hierbei wird die Ware auf einer Europalette oder Halbpalette bis
Bordsteinkante Hauseinfahrt geliefert. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Käufers/Abnehmer
die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Etwas anderes gilt nur dann,
wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Lieferung an eine andere als die
vereinbarte Stelle trägt der Käufer die Kosten.

7. Der Käufer ist verantwortlich für eventuell notwendige behördliche Genehmigungen
zum Abstellen von Waren auf dem Gehweg oder dergleichen.

8. Der Käufer übernimmt die Haftung für Beschädigungen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes,
die beim Befahren auf Weisung oder mit Dulden des Käufers entstehen.
Dies umfasst auch Beschädigungen am Fußweg, einer Einfahrt oder Hofgrundstück.


5. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Betrag sofort per Vorkasse ohne Skonti
oder sonstige Abzüge zu zahlen.

2. Schecks werden stets nur erfüllungshalber entgegengenommen.

3. Die Zahlung gilt für Absatz 5.1 und 5.2 erst als dann erfolgt, wenn wir über den Wert verfügen können.

4. Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort nach Empfang der Ware zur Zahlung fällig.

5. Bei Verkauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag ebenfalls sofort nach Erhalt der Rechnung
ohne Abzug zahlbar. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

6. Ab Verzugseintritt berechnen wir bankübliche Überziehungszinsen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

7. Nur schriftlich von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche
berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Zahlungen.


6. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Dieser Eigentumsvorbehalt besteht außerdem fort, bis alle Forderungen an den Käufer,
die zur Zeit des Vertragsschlusses bereits existieren, beglichen sind.

2. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen. Weiterveräußerung,
Verbrauch, Verarbeitung Verbindung oder Vermischung dürfen nur so lange erfolgen,
wie der Käufer seine Zahlungsverpflichtung einhält. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.

3. Wird unsere Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, verarbeitet, vermischt oder verbunden,
so überträgt uns der Käufer zur Sicherung unserer Forderung schon jetzt anteilig (Rechungswert)
sein (Mit)- Eigentum an der neu entstandenen Sache (Sicherungseigentum) mit der gleichzeitigen Vereinbarung,
das er diese Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Alle Forderungen aus Weiterveräußerungen,
Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung und Vermischung unserer Vorbehaltsware oder das an die Stelle
der Vorbehaltsware tretenden Sicherungseigentum tritt der Käufer in Höhe unserer Forderung zzgl. 20%
zur Sicherheit schon jetzt an uns ab; wir nehmen hiermit die Abtretung an.

4. Bei Zugriffen Dritter -insbesondere Gerichtsvollzieher- auf die Vorbehaltsware wird der Käufer
auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen,
damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet hierfür der Käufer.


7. Mängelhaftung

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir für die von uns vertriebenen Fliesen
der ersten Sortierung die Gewähr dafür, dass diese den Merkmalen der DIN EN-Normen entsprechen.
Muster und Proben geben nur den durchschnittlichen Ausfall der Ware wieder.
Im Hinblick auf die Besonderheit der keramischen Herstellung können handelsübliche
oder unerhebliche Abweichungen der gelieferten Ware, geringfügige Abweichungen in Größe und Stärke
der Fliesen, sowie Lieferungen die in der Farbe ungleichmäßig ausfallen nicht beanstandet werden.

2. Die Prüfung der Ware besonders auf äußere Schäden (Bruch) und Vollständigkeit sollte sofort
bei Warenannahme erfolgen. Sichtbare Schäden müssen direkt auf dem Lieferschein vermerkt werden.
Umfangreiche Lieferungen können „unter Vorbehalt“ angenommen werden.
Eventuelle Schäden (Bruch) und Unvollständigkeit müssen innerhalb von 4 Tagen nach Lieferung
schriftlich (Email oder Fax) bei uns reklamiert werden.

3. Bemängelte Ware ist vom Abnehmer bis zur endgültigen Klärung zur Vermeidung von Beschädigungen
sachgemäß einzulagern und zu unserer Besichtigung bereit zu halten.

4. Die etwa durch die keramische Fertigung einzelner Waren bedingten Abweichungen von Maßen
und Farbnuancen stellen keine Mängel dar.

5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung.
Dabei räumt uns der Käufer zwei Nacherfüllungsversuche ein. Schlägt die zweite Nacherfüllung fehl,
kann der Käufer nach seiner Wahl die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag fordern.

6. Jede Gewährleistung entfällt, wenn der Abnehmer die Ware unsachgemäß lagert oder behandelt.
Für Handhabungsmängel der gelieferten Ware übernehmen wir keine Gewähr.

7. Keramische Erzeugnisse, die als Bodenbeläge verwendet werden, unterliegen generell,
wie alle Bodenbelagsstoffe, einem Verschleiß. Da dieser Faktor außerhalb unseres Einflussbereiches liegt,
kann für daraus resultierenden Abrieb keine Gewähr geleistet werden.
Wir übernehmen jedoch die Gewähr dafür, dass die von uns in erster Sortierung angebotenen Produkte den angegebenen Verschleißklassen entsprechen.

8. Die Gewährleistung auf alle Waren für nicht offensichtliche Mängel beträgt 24 Monate ab Lieferung.
Bei offensichtlichen Mängeln hat der Kunde diese binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware
schriftlich anzuzeigen,anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel
ausgeschlossen.


8. Sonstige Schadensersatzansprüche

1. Wir haften auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist,
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen,
ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

2. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer Garantie oder wegen Personenschäden
bleibt hiervon unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme
der Garantie durch die Firma CERA IT dar.

3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
der Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma CERA IT für von Ihnen durch leichte
Fahrlässigkeit verursachte Schäden.


9. Datenschutz

Durch den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit,
dass seine personenbezogene Daten gespeichert, verarbeitet und - soweit erforderlich - verändert werden.
Diese Daten werden ausschließlich dafür benutzt, um die Bestellung auszuführen und um unsere gesetzlichen
und behördlichen Mitteilungspflichten zu erfüllen. Der Kunde kann jederzeit die Löschung seiner Daten erwirken.
Der Kunde kann Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten verlangen (Email: info@cera-it.com).
Ihre Daten werden nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt/Meinungsforschung weitergegeben.


10. Schlussbestimmungen

1. Für die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer ist ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand im Streitfall ist Bielefeld.

2. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertrags-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen bleiben die übrigen
Bestimmungen wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren,
die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.